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Das Hotel Breslauer Hof ist ein familiengeführtes kleines Hotel in der direkten Nähe vom Kölner Dom. Der Bahnhof ist ebenfalls fußläufig zu erreichen.

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Breslauer Hof am Dom/der Inter Hotel Service Ltd. für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen durch das Hotel Breslauer Hof am Dom (nachfolgend „Breslauer Hof“ oder „das Hotel“).

Eine Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken und die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bedürfen der vorherigen Absprache und einer schriftlichen Bestätigung durch das Hotel, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, sollte der Kunde nicht der Verbraucher sein.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner

Der Aufnahmevertrag kommt nach einer Buchungsanfrage durch den Kunden und einer Buchungsbestätigung durch das Hotel zustande.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren für den Unternehmer grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

Das Hotel Breslauer Hof am Dom verpflichtet sich, die durch den Kunden gebuchten Zimmer wie vereinbart bereitzuhalten und die gebuchten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Das gilt gleichfalls für durch den Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Die zu zahlenden Preise ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung und beinhalten die Mehrwertsteuer. Sollten zwischen Buchungsdatum und Anreisedatum (Vertragsabschluss und Vertragserfüllung) mehr als 4 Monate liegen und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, dann kann das Hotel diesen vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen, höchstens jedoch um 5 %.

Das Hotel kann die Preise darüber hinaus angemessen ändern, sollte der Kunde die Anzahl der gebuchten Zimmer, die Leistungen des Hotels oder die Dauer des Aufenthaltes mit Zustimmung des Hotels ändern wollen.

Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. 30 Tage nach Fälligkeit tritt der Verzug ein. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und eine unverzügliche Zahlung zu verlangen. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

IV Hotelzimmerübergabe und -rückgabe

Es besteht kein Anspruch von Seiten des Kunden auf bestimmte Zimmer, es sei denn es wurde ihm schriftlich durch das Hotel zugesagt.

Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung der Zimmer.

Sollte nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart worden sein, sind die gebuchten Zimmer von dem Kunden am vereinbarten Anreisetag bis 18 Uhr in Anspruch zu vernehmen. Das Hotel hat das Recht die bis 18 Uhr nicht in Anspruch genommenen Zimmer anderweitig zu vergeben, daraus ergeben sich für den Kunden keine Ersatzansprüche.

Für bei Abreise nicht zurückgegebene Schlüssel wird eine Gebühr von 15 Euro berechnet.

V Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Das Hotel muss einem Rücktritt des Kunden von dem zwischen Hotel und Kunden geschlossenem Vertrag zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht, so ist der in dem Vertrag vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht beansprucht.

Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Wurde dem Kunden eine schriftliche Option bis zu einem festgelegten Datum gewährt, kann der Kunde bis zu diesem Datum von dem Vertrag zurücktreten, ohne das Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels ausgelöst werden. Dieses Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zu dem vereinbarten Termin schriftlich sein Recht zum Rücktritt ausübt.

Wurde zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Datum von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm dadurch Zahlungs- oder Schadenersatzverpflichtungen entstehen. Wird das Rücktrittsrecht bis zu dem vereinbarten Termin nicht wahrgenommen (nur schriftlich möglich) erlischt sein Rücktrittsrecht.

Das Hotel kann die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und der Kunde ist verpflichtet 100 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dieser Anspruch nicht oder in einer geringeren Höhe entstanden ist.

VI. Rücktritt des Hotels

Wurde mit dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart, kann das Hotel seinerseits in diesem Zeitraum von dem Vertrag zurücktreten, sollten Anfragen anderer Kunden für diese Zimmer vorliegen und der Kunde auf Nachfrage durch das Hotel nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichten.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht bis zum angegebenen Termin vom Kunden geleistet, so kann das Hotel ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.

Darüber hinaus kann das Hotel berechtigterweise in folgenden Fällen aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurücktreten:

  • Bei höherer Gewalt oder Umständen, die nicht vom Hotel zu vertreten sind und eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Wenn Zimmer unter falschen oder irreführenden Angaben zu wesentlichen Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks der Reservierung, gebucht werden.
  • In dem Fall, dass das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit durch die Inanspruchnahme der Hotelleistung gefährdet sind, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • Wenn ein Verstoß gegen die Klausel I Nr. 2 vorliegt

Dem Kunden entsteht bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels kein Schadensersatzanspruch.

VII. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können ebenfalls bis zu dem Höchstwert im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Im Parkhaus gelten die AGB des jeweiligen Parkhauses.

Weckaufträge werden vom Hotel mit hoher Sorgfalt ausgeführt.

Warensendungen, Post und Nachrichten der Gäste werden mit hoher Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und sofern gewünscht auch die Nachsendung derselben gegen Entgelt. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln (Sitz des Hotels).

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels (Köln). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels (Köln).

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.